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BFH, 02.06.1960 - V 71/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.08.1962 - V 32/60 U
Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerrückstände des Sicherungsgebers
Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen bedeutet den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens, d.h. der organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die einem Unternehmen dienen oder mindestens seine wesentliche Grundlage ausmachen, so daß der Abnehmer das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortsetzen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs V 71/58 vom 2. Juni 1960, Der Betriebs-Berater 1960 S. 1232).Die Sicherungsübereignung ist wegen der ihr begrifflich anhaftenden Beschränkungen keine Übereignung in diesem Sinne (so die oben zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs V 71/58, das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 421/51 vom 13. März 1952, Deutsche Steuer-Rundschau 1952 S. 177, und das Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 25/33 vom 25. September 1935, RStBl 1935 S. 1354).
- BFH, 02.07.1985 - VII R 129/80
Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Revision - Übernahme und …
Wenn der Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des BFH vom 2. Juni 1960 V 71/58 (Betriebs-Berater - BB - 1960, 1232, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 5) vorträgt, es habe sich nicht um einen lebenden, sondern um einen sterbenden Betrieb gehandelt, dessen Auflösung und Abwicklung von vornherein in Rechnung gestellt und tatsächlich durchgeführt worden sei, so verkennt er, daß sich der Streitfall von dem zitierten Urteilsfall erheblich unterscheidet.